Mammographie Screening Programm
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Was ist das Mammographie-Screening-Programm?

Wichtiges
auf einen Blick

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Was ist das Mammographie-Screening-Programm

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Mammographie-Screening-Programm auf einen Blick. Es ist unser Anliegen, dass Sie gut informiert über Ihre Teilnahme am Programm entscheiden können.

Was ist das Mammographie-Screening-Programm?

Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Symptome. Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Sie eignet sich zur Brustkrebsfrüherkennung, weil sie schon sehr kleine, nicht tastbare Tumoren in einem frühen Stadium sichtbar machen kann.

Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.

Das Mammographie-Screening-Programm garantiert dabei eine hohe Qualität der Untersuchung:

  • Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten digitalen Geräten durchgeführt.

  • Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Brustkrebs-Früherkennung spezialisiert sind und eine besondere Zulassung dafür haben. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal besondere fachliche Qualifikationen vorweisen. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Kriterien für die Zulassung zum Mammographie-Screening weiterhin erfüllt werden. Nur wenn das der Fall ist, erhalten die Screening-Zentren erneut ihre Zulassung (Rezertifizierungsverfahren).

  • Jedes Mammographie-Bild – eine Röntgenaufnahme der Brust – wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Mammographie-Aufnahmen von wenigstens 5.000 Frauen auswerten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.

    Im Falle eines Verdachtes auf Brustkrebs werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.

Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening-Programm?
Zehn Schritte der Brustkrebsfrüherkennung

Für wen ist das Mammographie-Screening-Programm?

Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.

Das Mammographie-Programm ist ein zusätzliches Angebot zu der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.

Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Mammographie-Screening übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung klären.

Kann ich am Programm teilnehmen, wenn ich jünger als 50 Jahre bin?
Warum wird die Untersuchung nur bis 69 Jahren angeboten?
Haben privat krankenversicherte Frauen Anspruch auf das Mammographie-Screening?

Was bedeutet das Wort „Screening“?

Mammographie wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt.

Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit wie zum Beispiel Brustkrebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren.

Ziel des Mammographie-Screenings ist es, durch die Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch nicht verhindert werden

10 Schritte zur Brustkrebs-Früherkennung
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung

Was sind die Vorteile des Programms?

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebsfrüherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.

Regelmäßige Überprüfungen der Screening-Einheiten sowie eine umfassende Erhebung und Auswertung der Untersuchungsrgebnisse sollen gewährleisten, das hohe Qualitätsniveau des Programms zu halten. Das ist wichtig, weil die Brustkrebs-Früherkennung nur bei besonders hoher Qualität des Programms erfolgreich sein kann.

Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:

  • Zertifizierte Screening-Einheiten: Die Untersuchungen finden in sogenannten Screening-Einheiten statt. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben. Diese müssen die Zentren regelmäßig alle 30 Monate erneuern.
  • Hohe Qualität der Untersuchung: Die Mammographie wird von speziell geschulten Medizinisch-technischen radiologischen Fachkräften an streng kontrollierten, digitalen Geräten durchgeführt.
  • Doppelbefundung der Mammographie-Bilder: Jede Mammographie wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen diese mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr beurteilen und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
  • Abklärung beim Verdachtsfall: Im Verdachtsfall werden weitere nötige Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
  • Transparente Programm-Ergebnisse: Das Programm wird streng kontrolliert. Die Ergebnisse aus dem Screening werden regelmäßig von der  Kooperationsgemeinschaft Mammographie in „Jahresberichten“ veröffentlicht.

Video: Ist das Mammographie-Screening sinnvoll?
Häufig gestellte Fragen
Mammographie in Zahlen

Warum wurde das Mammographie-Screening in Deutschland eingeführt?

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland. 2002 stellte der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages jedoch fest, dass bisher getroffene Maßnahmen in Diagnostik und Behandlung gravierende Mängel aufwiesen:

Weder existierten zu diesem Zeitpunkt kontrollierte Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die Mammographien durchführten, noch wurden Ergebnisse der Untersuchungen dokumentiert und systematisch ausgewertet.

Besonders problematisch erschien zudem, dass es zu „vielen nicht notwendigen Operationen“ kam. Zudem fehlte es an verbindlichen Vorgaben für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten und an klaren Kontrollmechanismen für die Durchführung der Diagnostik.

Vor diesem Hintergrund fasste der Bundestag 2002 den parteiübergreifenden Beschluss, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Die Brustkrebsfrüherkennung wird durch optimale Geräteversorgung, die Zertifizierung von qualifiziertem Personal und einer institutionalisierten Doppelbefundung durch zwei unabhängige ExpertInnen deutlich verbessert.

Ein bundesweites Einladungssystem soll sicherstellen, dass das Angebot flächendeckend wahrgenommen wird. Insbesondere sei so ein Rückgang der vielen nicht notwendigen operativen Eingriffe, die auf falsch-positive Befunde zurückgingen, zu erwarten – heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses.

Warum wird mir eine Mammographie im Screening-Programm angeboten?
Über uns: Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Häufig gestellte Fragen

Was ist Brustkrebs?

Wenn sich eine Zelle des Brustgewebes unkontrolliert zu teilen beginnt, kann Krebs heranwachsen, in gesundes Gewebe eindringen und so genannte Metastasen bilden.

Brustkrebs ist so vielfältig wie kaum eine andere Krebsart. Manche Brustkrebstypen entwickeln sich langsam und neigen kaum dazu, Metastasen zu bilden, andere dagegen sind sehr aggressiv.

Jährlich erkranken in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (2013) rund 70.000 Frauen an Brustkrebs. Die Wahrscheinlichkeit, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Pro Jahr erkranken 150 von 100.000 Frauen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren, bei Frauen zwischen 50 und 60 Jahren sind es 260 von 100.000. Rund 17.500 Frauen sterben jährlich an Brustkrebs.

Ein Typ des Brustkrebses ist das so genannte duktale Carcinoma in situ (DCIS), das mit der Mammographie besonders gut entdeckt wird. Bisherige Untersuchungen gehen davon aus, dass sich aus dem DCIS, einer Krebsvorstufe, in 30 bis 50 Prozent der Fälle ein gefährlicher Tumor entwickelt. Deshalb wird nach aktuellem Behandlungsstandard der „S3-Leitlinie für Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“ auch bei Krebsvorstufen das Entfernen empfohlen.

Häufig gestellte Fragen
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Welche Risikofaktoren gibt es?

Mit dem Alter steigt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken. Wenn Ihre Mutter, Tochter oder Schwester von Brustkrebs betroffen ist, verdoppelt sich Ihr Risiko. Wenn zwei Verwandte betroffen sind, vervierfacht sich das Risiko.

Einfluss auf das Brustkrebsrisiko haben jedoch noch andere Faktoren, wenn auch nicht in vergleichbarem Maße wie das „familiäre Risiko“: Ungünstig können sich starker Alkoholkonsum, längerfristige Einnahme von Medikamenten zur Hormontherapie in den Wechseljahren sowie Übergewicht nach den Wechseljahren auswirken.

Regelmäßige Bewegung und Sport hingegen vermindern das Risiko. Keine Rolle für das Brustkrebsrisiko spielen psychische Faktoren wie die innere Einstellung, Lebensfreude oder Stress.

Häufig gestellte Fragen

Mammographie im Vergleich zu anderen Methoden

Um Brustkrebs zu erkennen, setzen Ärztinnen und Ärzte verschiedene Untersuchungsmethoden ein – dabei muss neben dem Alter der Frau auch berücksichtigt werden, ob es sich um eine reine Früherkennungsuntersuchung einer gesunden Frau handelt oder ob sich eine Frau mit Beschwerden an einen Arzt wendet.

Qualitätsgesicherte Mammographie-Screenings im Abstand von zwei Jahren sind bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zur Früherkennung des Mammakarzinoms geeignet. Die Mammographie ist dabei zurzeit die einzige allgemein als wirksam anerkannte Methode für die Erkennung von Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien.

Mammographie: Bei der Mammographie wird die weibliche Brust geröntgt. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen, die beim Durchdringen des Gewebes unterschiedlich abgeschwächt werden. Dadurch ist in einer Mammographie das Fettgewebe dunkel. Tumoren hingegen sind weiß und lassen sich daher gut erkennen. Die Mammographie wird nicht nur im Screening bei symptomfreien Frauen eingesetzt, sondern auch in der Abklärung verdächtiger Befunde.

Ultraschall: Bei der Ultraschalluntersuchung werden mit einem Schallkopf Schallwellen ins Gewebe gesendet. Je nach Gewebetyp wird eine bestimmte Menge des Schalls vom Gewebe reflektiert. Die verschiedenen Grauwerte erzeugen ein Bild, auf dem die unterschiedlichen Strukturen der Brust zu erkennen sind. Fettgewebe ist relativ dunkel, während normales Drüsen- und Bindegewebe fast weiß ist. Der Ultraschall kommt folglich ohne Röntgenstrahlen aus, hat jedoch Grenzen. Die typischen Verkalkungen bei Krebsvorstufen und sehr kleine Tumoren sind mit dieser Untersuchungsmethode kaum zu erkennen. Deshalb ist der Ultraschall als alleinige Maßnahme zur Brustkrebs-Früherkennung nicht geeignet – er wird jedoch in der Abklärung ergänzend zur Mammographie eingesetzt.

Magnetresonanztomographie: Bei der Magnetresonanztomographie (MRT) wird der Körper einem künstlich erzeugten Magnetfeld ausgesetzt. Der unterschiedliche Gehalt an Wasserstoffatomen der einzelnen Gewebearten bildet den Kontrast, durch den die Organstruktur sichtbar wird. Die MRT ist eine sehr empfindliche Methode, mit der kleine Tumoren gefunden werden. Das Problem ist nur, dass oft falscher Alarm ausgelöst wird, da auch gutartige Veränderungen Kontrastmittel aufnehmen können und somit in den Bildern aufleuchten. Eine weitere Einschränkung ist, dass Vorstufen von Brustkrebs mithilfe der MRT ebenfalls nicht zuverlässig gefunden werden können.

Selbstabtasten: Durch Selbstabtasten gefundene „Knoten“ sind häufig gutartig. Ist der ertastete Tumor hingegen bösartig, hat er oft schon „gestreut“. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert und unnötig außerdem zu mehr vermeintlich auffälligen Befunden führt. Das Selbstabtasten ist daher nicht als Früherkennungsmaßnahme einzustufen.

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Häufig gestellte Fragen zum Mammographie-Screening

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10 Schritte
der Brustkrebs-
früherkennung

1. Sie bekommen eine Einladung

Alle zwei Jahre werden Sie schriftlich zur Brustkrebs-Früherkennung im Mammographie-Screening eingeladen, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind.

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Schritt 1

Sie bekommen eine Einladung

Die Einladung zur radiologischen Brustkrebs-Früherkennung versendet die sogenannte „Zentrale Stelle“, die Ihre Daten vom örtlichen Einwohnermelderegister erhält.

In der Einladung wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen, den Sie natürlich auch jederzeit verschieben bzw. absagen können. Sie erfahren auch, wo in Ihrer Nähe die Untersuchung gemacht werden kann, und wie Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen können.

Mit der persönlichen Einladung erhalten Sie auch eine Entscheidungshilfe, welche Sie über Hintergründe, Ziele und Inhalte des Programms informiert. Lesen Sie bitte die Einladungsbroschüre aufmerksam durch.

Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Die Kosten des Screenings werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte vor der Untersuchung Ihre Krankenversicherung zur Kostenübernahme.

Was ist, wenn ich keine Einladung bekommen oder sie verlegt habe?
Für wen ist das Programm?
Musterbrief: Einladung zum Mammographie-Screening
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening
Ablauf des Mammographie-Screening-Programms

Schritt 2
Informieren Sie sich

2. Informieren Sie sich

Information ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Früherkennung: Eine Mammographie kann Krebs nicht verhindern, aber sie hilft dabei, ihn frühzeitig erkennen und therapieren zu können.

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Schritt 2

Informieren Sie sich

Regelmäßige Mammographien können laut Studienergebnissen anderer europäischer Screening-Programme Frauen davor bewahren, an Brustkrebs zu sterben.

Viele Frauen sind trotzdem unsicher, ob eine regelmäßige Mammographie für sie sinnvoll und nötig ist.

Ob Sie an dem freiwilligen Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung.

Es ist uns deshalb wichtig, Sie über Vor- und Nachteile aufzuklären. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Fakten und Hintergründe zur Brustkrebs-Früherkennung.

Gerne können Sie dazu auch unser Infomaterial herunterladen oder einfach direkt nachfragen.
Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu der Mammographie-Screening-Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren. In dem Gespräch klärt Sie eine Screening-Ärztin oder ein Screening-Arzt über die Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm sowie die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit der Screening-Ärztin oder dem Screening-Arzt zu besprechen.

Dieses Gespräch ersetzt nicht die persönliche Beratung durch Ihre behandelnde Frauenärztin oder Ihren behandelnden Frauenarzt zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Was ist das Mammographie Screening Programm?
Hotline und E-Mail-Service
Infomaterial zum Herunterladen

Schritt 1
Sie bekommen eine Einladung
Schritt 3
Vereinbaren Sie einen Termin

3. Vereinbaren Sie einen Termin

Über den Bereich Terminanfrage können Sie den vorgeschlagenen Termin bestätigen, verschieben oder absagen.

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Schritt 3

Vereinbaren Sie einen Termin

Zur Bestätigung oder Änderung eines Termins wenden Sie sich an die zuständige „Zentrale Stelle“ in Ihrer Nähe. Im Bereich Terminanfrage finden Sie rasch die entsprechenden Kontaktstellen.

Termin vereinbaren
Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?
Häufig gestellte Fragen

Schritt 2
Informieren Sie sich
Schritt 4
Bei der Untersuchung

4. Bei der Untersuchung

Das für Sie zuständige Screening-Team empfängt Sie und bittet Sie, einen Fragebogen über Vorerkrankungen auszufüllen.

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Schritt 4

Bei der Untersuchung

Die Untersuchung wird in einer speziellen Screening-Einheit durchgeführt. Sie gleicht einer Röntgenarztpraxis mit Anmeldung, Warte- und Umkleideraum sowie Untersuchungsräumen. Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Medizinisch-technischen RadiologieassistentInnen sind eigens für das Screening geschult worden. Die zahlreichen Anforderungen sind notwendig, damit ein hoher Qualitätsstandard im Programm erreicht werden kann.

Zu einer Screening-Einheit gehören ein oder mehrere Standorte, in denen die Aufnahmen gemacht werden. Häufig findet die Untersuchung auch in einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug, einem Mammobil, statt. Das ist eine mobile Untersuchungseinheit, die dieselben Anforderungen wie eine stationäre erfüllt.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit. Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung entkleiden müssen. Bitte benutzen Sie auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigt werden könnte. Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort einen Fragebogen zu Vorerkrankungen aus, den Anamnesebogen. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bitte denken Sie auch auf die von Ihnen unterzeichnete Erklärung zum Verzicht, wenn Sie das ärztliche Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Mammographie-Screening nicht in Anspruch nehmen möchten.

Fragebogen zu Vorerkrankungen: Der Anamnesebogen
Häufig gestellte Fragen zum ärztlichen Aufklärungsgespräch und zur Erklärung zum Verzicht
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung

Schritt 3
Vereinbaren Sie einen Termin
Schritt 5
Ihre Röntgenassistentin betreut Sie

5. Ihre Röntgenassistentin betreut Sie

Eine Röntgenassistentin betreut Sie persönlich. Sie stellt Ihnen Fragen nach möglichen Beschwerden, bespricht die Untersuchung mit Ihnen und führt diese durch.

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Schritt 5

Ihre Röntgenassistentin betreut Sie

Ihre Röntgenassistentin führt bei Ihnen die Mammographie durch. Sie ist für die Erstellung der Röntgen-Bilder im Mammographie-Screening speziell geschult. Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel bei dieser Untersuchung nicht anwesend.

 

Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin?

Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?

Schritt 4
Bei der Untersuchung
Schritt 6
Ihre Brust wird geröntgt

6. Ihre Brust wird geröntgt

Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Die Brust wird dabei kurz zusammengedrückt. Das ist womöglich leicht schmerzhaft, aber harmlos.

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Schritt 6

Ihre Brust wird geröntgt

Die Mammographie wird von der Röntgenassistentin an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgenaufnahmen in unterschiedlichen Positionen.

Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.

Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Aufnahmen erstellen zu können. Der Druck ist medizinisch bedenkenlos.

Was ist mit der Strahlenbelastung?
Kann bei mir trotz Brustimplantaten eine Mammographie durchgeführt werden?

Schritt 5
Ihre Röntgenassistentin betreut Sie
Schritt 7
2 ÄrztInnen analysieren ihre Röntgenbilder

7. 2 ÄrztInnen analysieren ihre Röntgenbilder

Zwei speziell geschulte Ärztinnen/Ärzte prüfen unabhängig voneinander die Aufnahmen Millimeter für Millimeter.

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Schritt 7

2 ÄrztInnen analysieren ihre Röntgenbilder

Bei der Auswertung der Mammographie-Aufnahmen garantiert das Screening-Programm höchsten Qualitätsstandard.

Die Bilder werden von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten beurteilt. Sie sollen möglichst keine Veränderung übersehen, aber auch keinen harmlosen Schatten vorschnell als verdächtig bewerten.

Alle Ärztinnen und Ärzte, die Bilder befunden, müssen unter anderem jedes Jahr Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen begutachten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.

Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen eine Ärztin oder ein Arzt die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.

Graphik: Ablauf des Mammographie-Screening-Programms
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?
Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?

Schritt 6
Ihre Brust wird geröntgt
Schritt 8
97 % der Ergebnisse sind unauffällig

8. 97 % der Ergebnisse sind unauffällig

Innerhalb von sieben Werktagen kommt das Ergebnis Ihrer Untersuchung per Post. Die meisten Frauen bekommen die Nachricht, dass alles in Ordnung ist, und sie in zwei Jahren wieder zur nächsten Mammographie eingeladen werden.

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Schritt 8

97 % der Ergebnisse sind unauffällig

Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Der hohe Sicherheitsstandard bei der Auswertung der Bilder braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.

Die gute Nachricht ist: Bei etwa 97 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Ihnen wird mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder unaufgefordert zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.

Trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen werden. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. Wenn Sie Veränderungen bemerken, sollten Sie deshalb auch zwischen den zwei Jahren direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen.

 

Video: Ist das Mammographie-Screening-Programm sinnvoll?
Mammographie-Screening in Zahlen

Schritt 7
2 ÄrztInnen analysieren ihre Röntgenbilder
Schritt 9
Bei einem verdächtigen Befund

9. Bei einem verdächtigen Befund

Zeigen die Röntgenbilder eine verdächtige Veränderung, werden Sie zu einer weiteren Untersuchung eingeladen.

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Schritt 9

Bei einem verdächtigen Befund

Bei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine Veränderungen übersehen werden, auch wenn sie noch so klein sind. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen.

In einer Abklärungsuntersuchung bespricht die leitende Ärztin oder der leitende Arzt Ihre Ergebnisse und die weitere Untersuchung zuerst mit Ihnen. Sie können gerne eine vertraute Person zur Untersuchung mitbringen. Selbstverständlich können Sie zusätzlich Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt mit in die Beratung einbeziehen.

Je nach Veränderung wird nun noch einmal geröntgt oder ein Ultraschall gemacht. Wenn diese Untersuchungen den Verdacht auf Brustkrebs nicht ausräumen können, muss das Brustgewebe direkt untersucht werden. Dafür muss ambulant und unter örtlicher Betäubung eine kleine Gewebeprobe aus der Brust entnommen werden. Ähnlich wie bei einer Blutentnahme werden dabei mit einer dünnen Hohlnadel durch die Haut mehrere winzige Gewebezylinder entnommen.

Nach Abschluss der Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen.

Keine Sorge: In den meisten Fällen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.Die bisherigen Erfahrungen zeigen, von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchung einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 12 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei 6 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1000 im Screening untersuchten Frauen  einen falsch-positiven Befund, davon 6 Frauen mit Biopsie.

Was wird bei einer Gewebeentnahme gemacht?
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?

Schritt 8
97 % der Ergebnisse sind unauffällig
Schritt 10
Wenn eine Behandlung nötig wird

10. Wenn eine Behandlung nötig wird

Falls ein Befund auf Brustkrebs vorliegt, werden Sie in einer qualifizierten Klinik betreut. Mit einer frühen Erkennung haben Sie gute Chancen auf Genesung.

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Schritt 10

Wenn eine Behandlung nötig wird

Das abschließende Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung.

Wenn sich der Verdacht auf Brustkrebs erhärtet, wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Selbstverständlich können Sie Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt einbinden.

Ziel ist, dass Sie rasch in einer qualifizierten Klinik nach den besten derzeit verfügbaren Standards – in zertifizierten Brustzentren – behandelt werden können.

Wenn Brustkrebs früh entdeckt wird, stehen Ihre Chancen sehr gut, dass er dauerhaft entfernt und Ihre Brust erhalten werden kann!

Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen

Schritt 9
Bei einem verdächtigen Befund
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Sehr geehrte Frauen,
Corona hat uns alle achtsamer werden lassen. Bitte bringen Sie, im Interesse unserer Teilnehmerinnen und unseres Personals, zu Ihrer Untersuchung im Mammographie-Screening eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. Sollten Sie aktuell unter Fieber oder sonstigen Symptomen einer Infektionserkrankung leiden, bitten wir Sie, Ihren vereinbarten Termin nicht wahrzunehmen. Gerne verschieben die Zentralen Stellen Ihren Untersuchungstermin um ein paar Wochen. Bitte nehmen Sie dafür direkt mit der für Sie zuständigen Zentralen Stelle Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Einladungsschreiben oder wenn Sie hier Ihre Postleitzahl eingeben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Dear women,
the coronavirus disease (COVID-19) made all of us more mindful of each other. In the interest of our participants and our staff, we kindly ask you to bring a face mask to your scheduled screening appointment. If you currently experience any cold or flu related symptoms, please postpone your screening appointment. Your invitation centre will be happy to provide you with another appointment in a couple of weeks. Please contact your invitation centre. You can find the contact details on your invitation letter or by tiping your zipcode into the input field provided here. Thank you very much for your understanding.

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Brustkrebsrisiken

Ursachen und Risikofaktoren

Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie führt jährlich die Ergebnisse aller Untersuchungen im qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramm zusammen und wertet die Daten aus. Rund 2,8 Millionen Frauen nahmen 2018 an den Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms teil. Von 1.000 untersuchten Frauen wurden 30 Frauen noch einmal zu einer ergänzenden Untersuchung mit Abtasten, Ultraschall oder Mammographie eingeladen. Eine minimal-invasive Gewebeentnahme wurde bei 11 dieser Frauen notwendig. Etwa 6 von 1.000 untersuchten Frauen erhielten 2018 die Diagnose Brustkrebs.


Alter

Das Brustkrebsrisiko hängt vor allem vom Alter ab. Nur 18 % der Brustkrebserkrankungen treten vor dem 50. Lebensjahr auf. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erkranken am häufigsten an Brustkrebs.

Ausführliche Informationen zum Risikofaktor „Alter“ finden Sie hier.


Familiäre Vorbelastung

Der zweite bedeutende Risikofaktor ist eine familiäre Vorbelastung.

Nur weniger als 10 % aller Brustkrebserkrankungen sind genetisch bedingt. Wenn in einer Familie nahe Verwandte an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind, kann dies auf genetischen Brustkrebs hinweisen.

Vertiefende Informationen zum Risikofaktor „Familiäre Vorbelastung“ finden Sie hier.


Brustdichte

Auch die Dichte der Brust ist ein Risikofaktor, der aber nur einen sehr geringen Einfluss hat. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4) haben daher ein leicht erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken.

Weitere Informationen zum Risikofaktor „Brustdichte“ finden Sie hier.


Symptome einer Brustkrebserkrankung

Ertasten Sie Knoten oder Verhärtungen in der Brust oder Achselhöhle oder bemerken Sie sichtbare Verformungen der Brust oder Veränderungen der Haut, Einziehung der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze, sollten Sie auf jeden Fall eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.


Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen

Welche Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen die Krankenkassen bezahlen, finden Sie hier.


Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Brustkrebsrisiko finden sie hier.

Folgend Videos zum Thema:

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Nachfragen

Haben Sie Fragen zur Einladung oder möchten Sie einen für Sie reservierten Termin bestätigen, absagen oder verschieben? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Zentrale Stelle. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Terminanfrage. Für alle anderen Fragen rund um das Thema Mammographie-Screening-Programm stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

Telefon 030 . 31 99 851 - 0

Mail info@koop-mammo.de
oder direkt das Formular unten nutzen

Die mit (*) versehenen Angaben werden für die Beantwortung Ihrer Anfrage benötigt. Mit dem Klick auf „Absenden“ wird Ihre Frage an die Kooperationsgemeinschaft Mammographie übermittelt. Ihre Antwort erhalten Sie persönlich per E-Mail, sobald sie bearbeitet wurde. Bei der Verarbeitung der Daten gelten die Datenschutzbestimmungen.

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Ist Mammographie-
Screening
sinnvoll?

1.

Gut informiert entscheiden

Die Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüh-erkennung. Das ist durch Studien belegt.

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1. Gut informiert entscheiden

Die Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüherkennung. Das ist durch Studien belegt.

Das Mammographie-Screening hat wie jede Krebsfrüherkennung Vor- und Nachteile. Die Untersuchung kann Leben retten. Sie kann aber auch Brustkrebs entdecken, der ohne die Früherkennung nie auffällig geworden wäre. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einer Untersuchung gut zu informieren. Jede Frau kann nach ihren persönlichen Bedürfnissen entscheiden, ob sie die Mammographie in Anspruch nimmt.

Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)

Frau Einladung Mammographie-Screening

 

 

2.
Screening kann Leben retten
2.

Mammographie-Screening kann Leben retten

Die Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können. Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.

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2. Mammographie-Screening kann Leben retten

Die Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können.

Vor Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland führten andere Länder große Studien durch. Dazu wurden zwei Gruppen gebildet: Screening-Teilnehmerinnen und Frauen, die kein Screening erhielten. Diese Studien untersuchten, ob Frauen, die regelmäßig am Mammographie-Screening teilnehmen, durch diese Maßnahme vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können.

Ergebnis: Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.

Demnach werden von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, 2 bis 6 Frauen vor dem Brustkrebstod bewahrt. Bei Frauen mit einem erhöhten Brustkrebs-Risiko kann diese Zahl etwas höher liegen.

Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)

1.
Gut informiert entscheiden
3.
Brustkrebs früh erkennen
3.

Brustkrebs früh erkannt im Mammographie-Screening

Bei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.

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3. Brustkrebs früh erkannt im Mammographie-Screening

Bei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.

Ärztinnen und Ärzte entdecken jedes Jahr rund 17.000 Karzinome im Mammographie-Screening. Davon sind die meisten kleiner als 2 Zentimeter und haben die Lymphknoten noch nicht befallen. In der Regel bedeutet das für die Frau eine schonendere Therapie und eine gute Prognose.

2.
Screening kann Leben retten
4.
Überdiagnosen
4.

Überdiagnosen im Mammographie-Screening

Durch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.

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4. Überdiagnosen im Mammographie-Screening

Durch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.

So wird bei etwa einer von 6 Frauen mit Brustkrebs-Diagnose durch die Mammographie eine Veränderung der Brust gefunden, die Duktales Carcinoma in Situ (DCIS) genannt wird. Bei dieser Diagnose haben sich Zellen in den Milchgängen der Brust verändert. Sie liegen nur innerhalb der Milchgänge und machen keine Beschwerden. Wie oft sich das DCIS ausbreitet und zu einem lebensbedrohlichen Tumor weiterentwickelt, weiß man nicht.

Da sich bei keiner Frau vorhersagen lässt, ob ihr Brustkrebs harm­los bleibt, wird nach medizinischen Leitlinien eine an den Tumortyp und dessen Größe angepasste Behandlung empfohlen. Einige Frauen erhalten folglich eine Behandlung, die nicht erforderlich gewesen wäre (Übertherapie). Doch ist die Therapie in diesen Fällen weniger belastend als bei Karzinomen im fortgeschrittenen Stadium. Frauen benötigen in der Regel keine Chemotherapie, die Brust kann häufig brusterhaltend operiert werden. Auch die Achselhöhlen müssen nicht von befallenen Lymphknoten befreit werden.

Wie häufig Überdiagnosen vorkommen, kann die Wissenschaft nicht eindeutig beantworten, sondern nur schätzen. Aktuell geht man von folgenden Zahlen aus:  Von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, erhalten 9 bis 12 Frauen eine Überdiagnose.

Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)

3.
Brustkrebs früh erkennen
5.
Kann Brustkrebs übersehen werden?
5.

Kann Brustkrebs übersehen werden?

Auch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.

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5. Kann Brustkrebs übersehen werden?

Auch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.

Bei diesen Brustkrebserkrankungen handelt es sich bei der Hälfte der Fälle um schnellwachsende Tumore, die zum Zeitpunkt der Screening-Untersuchung noch nicht aufgetreten waren. Bei den anderen Fällen sind es Tumore, auf deren Entstehen nur im Nachhinein minimale Anzeichen in der Mammographie hinweisen. Darüber hinaus können aber auch trotz hoher Bildqualität und doppelter Befundung bestehende Tumore übersehen werden.

 

4.
Überdiagnosen
6.
Qualität im Screening gesichert
6.

Qualität des Mammographie-Screenings ist gesichert

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.

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6. Qualität des Mammographie-Screenings ist gesichert

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.

Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:

Zertifizierte Screening-Einheiten: Die Untersuchungen finden in sogenannten Screening-Einheiten statt. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben. Diese müssen die Zentren regelmäßig alle 30 Monate erneuern.

Hohe Qualität der Untersuchung: Die Mammographie wird von speziell geschulten Radiologischen Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.

Doppelbefundung der Mammographie-Bilder: Jede Mammographie wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen diese mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr begutachten, nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren.

Abklärung beim Verdachtsfall: Im Verdachtsfall werden weitere nötige Untersuchungen durch speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.

Transparente Programm-Ergebnisse: Das Programm wird streng kontrolliert. Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden jährlich von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht.

Jahresbericht Evaluation 2018
Jahresbericht Qualitätssicherung 2018

 

 

5.
Kann Brustkrebs übersehen werden?
7.
Verdachtsbefunde sorgfältig abklären
7.

Verdachtsbefunde sorgfältig abklären

Im Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.

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7. Verdachtsbefunde sorgfältig abklären

Im Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.

Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung des Verdachtsbefundes zusätzlich eine Gewebeentnahme (minimal-invasive Biopsie) erforderlich. In den meisten Fällen kann durch die zusätzlichen Untersuchungen der Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.

Zusätzliche Untersuchungen sowie die Wartezeit auf die Untersuchungsergebnisse können für die Frauen psychisch belastend sein. Doch ist die Abklärung von Verdachtsbefunden wichtig, um Brustkrebs möglichst nicht zu übersehen.

Durch die Qualitätssicherung im Mammographie-Screening kann die Anzahl der Wiedereinbestellungen zu ergänzenden Untersuchungen weitgehend gering gehalten werden, was die jährlichen Auswertungen der rund 2,8 Millionen Untersuchungen belegen.

Von 1.000 Frauen, die sich im Mammographie-Screening untersuchen lassen, erhalten…

  • 970 Frauen einen unauffälligen Befund
  • 30 Frauen einen auffälligen Befund
  • 12 Frauen eine minimal-invasive Gewebeentnahme (Biopsie)
  • 6 Frauen die Diagnose Brustkrebs.

Rund 17.000 Brustkrebserkrankungen werden pro Jahr im Mammographie-Screening-Programm entdeckt.

Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)

6.
Qualität im Screening gesichert
8.
Strahlendosis sehr gering
8.

Strahlendosis im Mammographie-Screening sehr gering

Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.

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8. Strahlendosis im Mammographie-Screening sehr gering

Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Röntgenuntersuchungen in sehr seltenen Fällen zur Entstehung von Krebs beitragen können.

  • Die Strahlenbelastung wird möglichst gering gehalten.
  • Die eingesetzten modernen, digitalen Geräte erfüllen hohe Qualitätsstandards und werden täglich kontrolliert.
  • Das Zusammendrücken der Brust bei der Untersuchung kann für Frauen unangenehm bis schmerzhaft sein, dauert aber nur kurze Zeit. Die Kompression der Brust ermöglicht eine besonders gute Durchleuchtung bei niedriger Strahlendosis.

Mammographie Qualitätssicherung

7.
Verdachtsbefunde sorgfältig abklären
9.
Ist die Mammographie empfehlenswert?
9.

Kann das Mammographie-Screening empfohlen werden?

Die Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.

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9. Kann das Mammographie-Screening empfohlen werden?

Die Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.

Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.

Mehrere internationale Expertengremien haben die Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings gegeneinander abgewogen. Dabei stellen sie die Anzahl der geretteten Leben der Anzahl der Überdiagnosen gegenüber. Bei diesen wissenschaftlichen Berechnungen handelt es sich um Schätzungen.

Die Expertengremien wählen dabei unterschiedliche Herangehensweisen und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die meisten empfehlen die Durchführung eines Mammographie-Screening-Programms als Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahme für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.

In der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschuss, die jede Frau in Deutschland ab 50 Jahren mit der Einladung zum Mammographie-Screening-Programm erhält, findet sich keine Empfehlung oder Aufforderung zur Teilnahme. Denn hier steht die freie Entscheidung der Frau im Vordergrund: Ob Sie am Mammographie-Screening teilnehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst.

8.
Strahlendosis sehr gering
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Mammographie
in Zahlen

Frauen pro Jahr erkranken in Deutschland
an Brustkrebs. Quelle: Krebs in Deutschland für 2017/18.
13. Ausgabe. Robert Koch-Institut, Berlin, 2021

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Immer 2 Ärzt_innen begutachten unabhängig
voneinander Ihre Aufnahmen.

mehr

970 von 1.000 unter-
suchten Frauen
erhalten einen unauffälligen Befund.

mehr

30 von 1.000 unter-
suchten Frauen
erhalten einen auffälligen Befund
und daher noch einmal eine ergänzende
Untersuchung mit Ultraschall und
Mammographie

mehr

Eine Gewebeentnahme wird bei 11 von 1.000 untersuchten
Frauen minimal-invasiv durchgeführt.

mehr

80% der im Screening entdeckten bösartigen Tumore
sind maximal 20 mm gross.

mehr

82% der im Screening entdeckten bösartigen Tumore
sind ohne Lymphknotenbefall.

mehr

6 von 1.000 unter-
suchten Frauen
erhalten die Diagnose
Brustkrebs.

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bösartige Tumore werden pro Jahr im Screening-
Programm diagnostiziert.

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Mammographie in Zahlen

Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie führt jährlich die Ergebnisse aller Untersuchungen im qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramm zusammen und wertet die Daten aus. Fast 2,8 Millionen Frauen nahmen im Jahr 2018 an dem Mammographie-Screening-Programm teil. Von 1.000 untersuchten Frauen wurden 30 Frauen noch einmal zu einer ergänzenden Untersuchung mit Abtasten, Ultraschall oder Mammographie eingeladen. Eine minimal-invasive Gewebeentnahme wurde bei 11 dieser Frauen notwendig. Etwa 6 von 1.000 untersuchten Frauen erhielten 2018 die Diagnose Brustkrebs.

Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?
Wenn ich Bescheid bekomme, dass etwas Verdächtiges gefunden wurde, muss ich dann beunruhigt sein?
Was wird bei einer Gewebeentnahme (Biopsie) gemacht?
Was bedeutet es, wenn Brustkrebs festgestellt wird?

Quellen: Jahresbericht Evaluation 2018 – Deutsches Mammographie-Screening-Programm ©Kooperationsgemeinschaft Mammographie

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"GIB ACHT AUF DICH"

UNSERE AKTION
ZUM BRUSTKREBSMONAT
OKTOBER

In diesem Jahr wollen wir gemeinsam mit vielen Frauen mit unserer Challenge #gibachtaufdich „Gemeinsam bewegen“ auf den „Brustkrebsmonat“ Oktober, auf die Erkrankung und die Früherkennung im Mammographie-Screening aufmerksam machen.
Denn körperlich aktiv zu sein, kann sowohl in der Erkrankung unterstützend sein als auch präventiv wirken.

Wollen Sie mehr über „Gib Acht auf Dich“ und die Challenge erfahren? Dann besuchen Sie uns gerne auf unseren Social-Media-Kanälen:

https://www.instagram.com/die.mammo.maedels/
https://www.facebook.com/brustkrebsfrueherkennung

Foto: Katy Otto Photographer

"GIB ACHT AUF DICH"

UNSERE AKTION
ZUM BRUSTKREBSMONAT
OKTOBER

Bei Interesse an einem Infopaket zur Aktion und dem Mammographie-Screening senden Sie uns bitte eine E-Mail an presse@koop-mammo.de oder schreiben Sie uns auf Facebook oder Instagram an.

https://www.instagram.com/die.mammo.maedels/

https://www.facebook.com/brustkrebsfrueherkennung

 

Mammographie mobil

Wir
kommen zu ihnen

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Mammographie Mobil

Auch Frauen in ländlichen Regionen sollen ohne großen Aufwand am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen können. Deshalb gibt es neben den rund 100 stationären Screening-Einheiten in Deutschland zusätzlich das „Mammobil“:

Es handelt sich um eine mobile Untersuchungseinheit: eine Röntgenstation auf Rädern. Sie macht an verschiedenen Orten in Deutschland Station und ermöglicht Ihnen, ohne weite Anfahrtswege am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilzunehmen. In diesem Hightech-Fahrzeug werden die Röntgenaufnahmen erstellt und direkt an die befundenden Ärztinnen und Ärzte übermittelt. Immer zwei dieser speziell ausgebildeten Fachärzte begutachten die Mammographien unabhängig voneinander. Alle Abläufe können genauso gemacht werden, wie es in den stationären Screening-Einheiten der Fall ist.

Mammo-Mobil_Foto

Informations-
Material

Broschüren
Flyer und
Merkblätter

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Downloads

MAMMO Flyer Gut Informiert entscheiden

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Flyer Aufklärungsgespräch

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Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening

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Muster Anamnesebogen

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Musterbogen für das Aufklärungsgespräch (Der Musterbogen ist nicht verpflichtend)

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Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch

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Musterbrief Einladung zum Mammographie-Screening

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Jahresbericht Evaluation 2020

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INFO-GRAFIK ABLAUF DES MAMMOGRAPHIE-SCREENING-PROGRAMMS

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Jahresbericht Qualitätssicherung 2020

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Über
uns

Kooperations-
gemeinschaft
Mammographie

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Über uns

Kooperations­gemeinschaft Mammographie

Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im August 2003 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Fünf Referenzzentren in Berlin, Nord (Oldenburg), Südwest (Marburg), München und Münster übernehmen regional die Aufgaben der Kooperationsgemeinschaft und sind für die Fortbildung der am Programm teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen sowie der radiologischen Fachkräfte verantwortlich.

Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen. Es wird von Ärzten und Ärztinnen sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten getragen. Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebsfrüherkennungsprogramm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und das größte Screening-Programm in Europa. Regelmäßige Zertifizierungen aller Screening-Einheiten sowie eine umfassende Evaluation der Abläufe und Ergebnisse des Programms durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie sollen gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden.

Weitere Informationen zu den Trägern der Kooperationsgemeinschaft Mammographie finden Sie unter fachservice.mammo-programm.de.

Sie haben Fragen zu Themen wie Ablauf des Screenings von der Einladung bis zur Diagnoseerstellung, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gern Ihre Fragen.

Und haben Sie Fragen zu der Verarbeitung Ihrer Daten, finden Sie alle Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Zuletzt geändert: 24.05.2018

Impressum

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Impressum Inhalt

Kooperationsgemeinschaft_Mammographie_Logo

Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR

Goethestr. 85, 10623 Berlin, Tel.: 030 – 3199 851 0, E-Mail: info@koop-mammo.de, Internet: www.mammo-programm.de

Verantwortlich für den Website-Inhalt: Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR

Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft: Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV).

Redaktion: Corinna Heinrich, Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 030 – 3199 851 30, E-Mail: cheinrich@koop-mammo.de

Unsere Grundsätze: Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie wird getragen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband. Sie wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Weitere Informationen zu Zielen und zur Struktur der Kooperationsgemeinschaft Mammographie finden Sie unter www.fachservice.mammo-programm.de. Die Internetseite www.mammo-programm.de richtet sich an alle am Mammographie-Screening Interessierte, insbesondere an Frauen, die ausgewogene Informationen für ihre Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs suchen. Die Informationen auf diesen Internetseiten können die Arzt-Patienten-Beziehung unterstützen, sie aber keinesfalls ersetzen. Die Informationen auf der Internetseite basieren auf den besten Forschungsergebnissen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbar sind. Fachleute aus den Referenzzentren beraten die Geschäftsstelle der Kooperationsgemeinschaft zu den medizinischen Informationen, die auf den Internetseiten zu finden sind. Das Datum am Ende jeder Seite gibt den Zeitpunkt an, an dem die Informationen auf die Seite gestellt bzw. aktualisiert wurden. Das Angebot www.mammo-programm.de akzeptiert keine Werbung.

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Design & Technische Betreuung:

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10623 Berlin
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Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten:

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E-Mail: datenschutz-koopmammo@he-c.de

 

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2.2  Zwecke im Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Über die eigentliche Erfüllung des Vertrages bzw. Vorvertrags hinaus verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls, wenn es erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren, insbesondere für Zwecke:

  • der Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben;
  • der Einholung von Auskünften sowie Datenaustausch mit Auskunfteien, soweit dies über unser wirtschaftliches Risiko hinausgeht;
  • der Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse;
  • der Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten sowie bestehenden Systemen und Prozessen;
  • zum Abgleich mit europäischen und internationalen Antiterrorlisten, soweit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend;
  • der Anreicherung unserer Daten, u. a. durch Nutzung oder der Recherche öffentlich zugänglicher Daten;
  • statistischer Auswertungen oder der Marktanalyse;
  • des Benchmarkings;
  • der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, die nicht unmittelbar dem Vertragsverhältnis zuzuordnen sind;
  • der eingeschränkten Speicherung der Daten, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist;
  • der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, soweit nicht ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben;
  • der Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. durch Zutrittskontrollen und Videoüberwachung), soweit über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinausgehend;
  • interner und externer Untersuchungen, Sicherheitsüberprüfungen;
  • des evtl. Mithörens oder Aufzeichnens von Telefongesprächen zur Qualitätskontrolle und zu Schulungszwecken;
  • des Erhalts und der Aufrechterhaltung von Zertifizierungen privatrechtlicher oder behördlicher Natur;

2.3  Zwecke im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse für Versandzwecke) kann auch aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgen. In der Regel können Sie diese jederzeit widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Über die Zwecke und über die Konsequenzen eines Widerrufs oder der Nichterteilung einer Einwilligung werden Sie gesondert im entsprechenden Text der Einwilligung informiert.

Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.

2.4  Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)

Wie jeder, der sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligt, unterliegen auch wir einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen (z. B. Handels- und Steuergesetze, Sozialgesetzbücher, Strahlenschutzgesetz), aber auch ggf. aufsichtsrechtliche oder andere behördliche Vorgaben (z.B. Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, Bundesmantelvertrag-Ärzte). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören Organisation, Koordination und Überwachung der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms, ggf. die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Verhinderung, Bekämpfung und Aufklärung der Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdender Straftaten, Abgleiche mit europäischen und internationalen Antiterrorlisten, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Archivierung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der Prüfung durch Steuer- und andere Behörden. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.

 

3.    Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir die Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten, und deren Herkunft

Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist, verarbeiten wir von anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten (z. B. Kassenärztliche Vereinigungen, Auskunfteien, Adressverlage) zulässigerweise erhaltene personenbezogene Daten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie z.B. Telefonverzeichnisse, Melderegister, Presse, Internet und andere Medien) zulässigerweise entnommen, erhalten oder erworben haben und verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Datenkategorien können insbesondere sein:

  • Personendaten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf/Branche und vergleichbare Daten)
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und vergleichbare Daten)
  • Adressdaten (Meldedaten und vergleichbare Daten)
  • Qualifikationsdaten (z.B. Fortbildungsteilnahme) sowie Tätigkeitszeiträume
  • Zahlungs-/Deckungsbestätigung bei Bank- und Kreditkarten
  • Informationen über Ihre finanzielle Situation (z.B. Bonitätsdaten),
  • Historie der Vertragsbeziehung,
  • Daten über Ihre Nutzung der von uns angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Newsletter, angeklickte Seiten/Links von uns bzw. Einträge und vergleichbare Daten)

 

4.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten

Innerhalb unseres Hauses erhalten diejenigen internen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an externe Stellen erfolgt ausschließlich

  • im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung;
  • zu Zwecken der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Ziffer 2.4);
  • soweit externe Dienstleistungsunternehmen Daten in unserem Auftrag als Auftragsverarbeiter oder Funktionsübernehmer verarbeiten (z. B. externe Rechenzentren, Unterstützung/Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Call-Center-Services, Compliance-Services, Controlling, Datenscreening für Anti-Geldwäsche-Zwecke, Datenvalidierung bzw. -plausibilitätsprüfung, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung, Kundenverwaltung, Lettershops, Marketing, Medientechnik, Research, Risikocontrolling, Abrechnung, Telefonie, Webseitenmanagement, Wirtschaftsprüfungsdienstleistung, Kreditinstitute, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung, Kurierdienste, Logistik);
  • aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten für im Rahmen der unter Ziffer 2.2 genannten Zwecke (z. B. an Zentrale Stellen, Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, Muttergesellschaften, deren Gremien und Kontrollinstanzen);
  • wenn Sie uns eine Einwilligung zur Übermittlung an Dritte gegeben haben.

Wir werden Ihre Daten darüber hinaus nicht an Dritte weitergeben. Soweit wir Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung beauftragen, unterliegen Ihre Daten dort den gleichen Sicherheitsstandards wie bei uns. In den übrigen Fällen dürfen die Empfänger die Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie ihnen übermittelt wurden.

 

5.    Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Das schließt auch die Anbahnung eines Vertrages (vorvertragliches Rechtsverhältnis) und die Abwicklung eines Vertrages mit ein.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus.

Ferner können spezielle gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsdauer erfordern, wie z.B. die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist zwar drei Jahre; es können aber auch Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren anwendbar sein.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten und Rechte nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zur Erfüllung der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Zwecke aus einem überwiegenden berechtigten Interesse erforderlich. Ein solches überwiegendes berechtigtes Interesse liegt z.B. auch dann vor, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.

 

6.    Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland oder durch eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (sogenannte Drittländer) erfolgt dann, wenn es zur Ausführung eines Auftrages/Vertrags von bzw. mit Ihnen erforderlich sein sollte, es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten), es im Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder eines Dritten liegt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

Dabei kann die Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland auch im Zusammenhang mit der Einschaltung von Dienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung erfolgen. Soweit für das betreffende Land kein Beschluss der EU-Kommission über ein dort vorliegendes angemessenes Datenschutzniveau vorliegen sollte, gewährleisten wir nach den EU-Datenschutzvorgaben durch entsprechende Verträge, dass ihre Rechte und Freiheiten angemessen geschützt und garantiert werden. Entsprechende Detailinformationen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

Informationen zu den geeigneten oder angemessenen Garantien und zu der Möglichkeit, eine Kopie von Ihnen zu erhalten, können auf Anfrage beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten angefordert werden.

 

7.    Ihre Datenschutzrechte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie uns gegenüber Ihre Datenschutzrechte geltend machen

  • So haben Sie das Recht, von uns Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten nach den Regeln von Art. 15 DSGVO (ggf. mit Einschränkungen nach § 34 BDSG) zu erhalten.
  • Auf Ihren Antrag hin werden wir die über Sie gespeicherten Daten nach Art. 16 DSGVO berichtigen, wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind.
  • Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Daten nach den Grundsätzen von Art. 17 DSGVO löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Einschränkungen nach § 35 BDSG) oder ein überwiegendes Interesse unsererseits (z. B. zur Verteidigung unserer Rechte und Ansprüche) dem nicht entgegenstehen.
  • Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken.
  • Auch haben Sie das Recht, Ihre Daten unter den Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder sie einem Dritten zu übermitteln.
  • Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (vgl. Ziffer 2.3).
  • Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO). Wir empfehlen allerdings, eine Beschwerde zunächst immer an unseren Datenschutzbeauftragten zu richten.

Ihre Anträge über die Ausübung ihrer Rechte sollten nach Möglichkeit schriftlich an die oben angegebene Anschrift oder direkt an unseren Datenschutzbeauftragten adressiert werden.

 

8.    Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Ferner können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen, aufgrund dessen wir die Verarbeitung Ihrer Daten beenden müssen. Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände Ihrer persönlichen Situation, wobei Rechte unseres Hauses (z.B. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) Ihrem Widerspruchsrecht ggf. entgegenstehen können.

 

9.    Umfang Ihrer Pflichten, uns Ihre Daten bereitzustellen

Sie brauchen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung oder für ein vorvertragliches Verhältnis mit uns erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag zu schließen oder auszuführen. Dies kann sich auch auf später im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten beziehen. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben gesondert hingewiesen.

 

10. Bestehen einer automatischen Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)

Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO ein. Sofern wir ein solches Verfahren zukünftig in Einzelfällen doch einsetzen sollten, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

 

II ERGÄNZENDE DATENSCHUTZINFORMATION ZUR NUTZUNG VON WEBSITE- UND ONLINE-DIENSTEN

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

 

11. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  • Die pseudonymisierte IP-Adresse des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Nicht hiervon betroffen sind die vollständigen IP-Adressen des Nutzers oder andere Daten, die die Zuordnung der Daten zu einem Nutzer ermöglichen. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

11.1        Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

11.2       Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen und die spätere Analyse der Besucherzahlen zu gewährleisten. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

11.3       Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. Die IP-Adressen der Nutzer werden in jedem Fall verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht möglich ist.

11.4       Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

 

12. Verwendung von Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen.

Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:

  • Eingegebene Suchbegriffe
  • Häufigkeit von Seitenaufrufen
  • Inanspruchnahme von Website-Funktionen

Die auf diese Weise erhobenen Daten der Nutzer werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert. Daher ist eine Zuordnung der Daten zum aufrufenden Nutzer nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gemeinsam mit sonstigen personenbezogenen Daten der Nutzer gespeichert.

Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Es erfolgt in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf, wie die Speicherung von Cookies in den Browsereinstellungen unterbunden werden kann.

12.1       Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notwendiger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

12.2       Zweck der Datenverarbeitung

Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren.

Die Verarbeitung der Daten mittels des Analyse-Cookies erfolgt über den Webanalyse-Anbieter Matomo. Mehr hierzu erfahren Sie im Teil „Webanalyse durch Matomo“

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

12.3       Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

 

13. Newsletter

Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt.
Hierbei wird die E-Mail-Adresse des Nutzers gespeichert und an die Newsletter-Software CleverReach weitergeleitet. Bei CleverReach handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma CleverReach GmbH & Co. KG Mühlenstr. 43 26180 Rastede Deutschland. Weitere Informationen zum Datenschutz bei CleverReach finden Sie unter:
https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/

Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben und an einen Server der Firma CleverReach GmbH & Co. KG übertragen und dort gespeichert:

  • IP-Adresse des aufrufenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit der Registrierung
  • Geolocation der IP-Adresse

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet.

13.1       Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletter durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

13.2       Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen.

Die Erhebung sonstiger personenbezogener Daten im Rahmen des Anmeldevorgangs dient dazu, einen Missbrauch der Dienste oder der verwendeten E-Mail-Adresse zu verhindern.

13.3       Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.

Die sonstigen im Rahmen des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden in der Regel nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

13.4       Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Das Abonnement des Newsletters kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link.

Hierdurch wird ebenfalls ein Widerruf der Einwilligung der Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten ermöglicht.

 

14. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten umfassen:

  • Vor- und Nachname
  • Email-Adresse
  • Postleitzahl
  • Telefonnummer
  • Anliegen/Betreff
  • Fragestellung

zusätzlich werden automatisch erfasst und gespeichert:

  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Absendevorgangs

Im Kontaktformular wird auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

14.1       Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

14.2       Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

14.3       Dauer der Speicherung

Alle personenbezogenen Daten, die bei der Kommunikation über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@koop-mammo.de übersendet und erhoben wurden, werden spätestens nach einer Frist von 30 Tagen automatisch gelöscht, sofern sich aus der Art der Kommunikation bzw. Anfrage für uns keine rechtliche Verpflichtung ergibt, diese Daten länger aufzubewahren.

14.4       Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Sie können jederzeit Widerruf der Einwilligung und des Widerspruchs der Speicherung einlegen, indem Sie uns per Email über datenschutz@koop-mammo.de kontaktieren.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

 

15. Webanalyse durch Matomo

Wir nutzen auf unserer Website das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals PIWIK) zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Die Software setzt ein Cookie auf dem Rechner der Nutzer (zu Cookies siehe bereits oben). Werden Einzelseiten unserer Website aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

  • Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
  • Die aufgerufene Webseite
  • Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
  • Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
  • Die Verweildauer auf der Webseite
  • Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern unserer Webseite. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.

Um die Nutzung unserer Website zu analysieren, verwenden wir das Open-Source-Programm Matomo.

Alle Daten werden ausschließlich auf unserem Server gespeichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

 

15.1       Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

15.2       Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei, unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend Rechnung getragen.

15.3       Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr benötigt werden. In unserem Fall ist dies nach 180 Tagen der Fall.

15.4       Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

Wir bieten unseren Nutzern auf unserer Website die Möglichkeit eines Opt-Out aus dem Analyseverfahren. Hierzu müssen Sie dem entsprechenden Link folgen. Auf diese Weise wird ein weiterer Cookie auf ihrem System gesetzt, der unserem System signalisiert die Daten des Nutzers nicht zu speichern. Löscht der Nutzer den entsprechenden Cookie zwischenzeitlich vom eigenen System, so muss er den Opt-Out-Cookie erneut setzen.

Nähere Informationen zu den Privatsphäreeinstellungen der Matomo Software finden Sie unter folgendem Link: https://matomo.org/docs/privacy/.

 

16. Social Media Plugins

Für die Nutzung von Social-Media-Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-PlugIns zur Verfügung. Diese werden in einem 2-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie eingebunden. Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie erfasst selbst keinerlei personenbezogenen Daten oder über deren Nutzung mittels der Social-Media-PlugIns. Über diese PlugIns können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-PlugIns weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-PlugIns anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.

 

Facebook, inklusive Instagram

Wenn Sie auf das entsprechende Symbol zu Facebook oder Instagram klicken, wird das Facebook Social Plugin aktiviert, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA) betrieben wird. Informationen zu allen Facebook-Plugins finden Sie im folgenden Link:

https://developers.facebook.com/docs/plugins/

Das Plugin stellt eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Facebook-Servern her.
Der Websitebetreiber hat keinerlei Einfluss auf die Natur und den Umfang der Daten, welche das Plugin an die Server der Facebook Inc. übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.facebook.com/help/186325668085084
Das Plugin informiert die Facebook Inc. darüber, dass Sie als Nutzer diese Website besucht haben. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse gespeichert wird. Sind Sie während des Besuchs auf dieser Website in Ihrem Facebook-Konto eingeloggt, werden die genannten Informationen mit diesem verknüpft.

 

YouTube

Auf unserer Webseite sind zudem YouTube-Videos eingebettet. Dies geschieht nicht über Plug-ins, sondern über die Einbindung der URL mit iframes (kleine Fenster, in denen ein andere Webseite angezeigt wird) im erweiterten Datenschutzmodus. Die Domain wird dabei durch die offizielle YouTube-Nocookie-Domain ersetzt. Nach den derzeitigen Angaben von YouTube werden bei Verwendung dieser Variante nur dann Informationen über Besucher der Webseite gespeichert, wenn diese das Video abspielen, nicht aber bei einem einfachen Aufruf der einbindenden Webseite.

Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch YouTube sowie Ihre Rechte zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen unter
https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

 

17. Ergänzende Datenschutzinformation zu unseren Social-Media-Kanälen

 

Facebook

Im Rahmen unserer Facebook-Fanpage (abrufbar unter: https://www.facebook.com/brustkrebsfrueherkennung) haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich über unsere Leistungen zu informieren bzw. mit uns in Kontakt zu treten und zu interagieren. Unsere Facebook-Fanpage wird auf Basis der mit Facebook (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland) getroffenen Vereinbarung über die gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 26 DSGVO („Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“) bereitgestellt. Hiernach können wir selbst keine Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten treffen und umsetzen. Die primäre Verantwortung gemäß DSGVO für die Verarbeitung von Insights-Daten sowie die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten wird durch Facebook übernommen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Besuch der Facebook-Fanpage Daten von Ihnen als Nutzer außerhalb der EU verarbeitet werden können. Die hierbei beteiligte Facebook, Inc. hat sich als Privacy-Shield zertifizierter US-Anbieter zur Einhaltung der Datenschutzstandards der EU verpflichtet: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active (Stand: 02.11.2018).

Ihre Daten können für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet werden, etwa indem aus den sich aus Ihrem Nutzungsverhalten ergebenden Interessen Nutzungsprofile erstellt und für die Schaltung von Werbeanzeigen genutzt werden. Hierzu werden im Regelfall Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert.

Durch die Funktion „Seiten-Insights“ können wir in diesem Rahmen von Facebook statistische Daten unterschiedlicher Kategorien im Zusammenhang mit der Nutzung der Facebook-Fanpage abrufen, wie die Gesamtzahl von Seitenaufrufen, „Gefällt mir“-Angaben, Seitenaktivitäten, Beitragsinteraktionen, Videoansichten, Beitragsreichweite, Kommentare, Geteilte Inhalte, Antworten, Anteil Männer und Frauen, Herkunft bezogen auf Land und Stadt, Sprache, Aufrufe und Klicks im Shop, Klicks auf Routenplaner sowie Klicks auf Telefonnummern. Diese Angaben nutzen wir, um unsere Seiten attraktiver und bedarfsgerechter gestalten zu können (z.B. indem wir den richtigen Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Inhalts ausfindig machen).

Im Rahmen der Facebook-Fanpage erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an einer bedarfs- und zielgruppengerechten Ausgestaltung unserer Informationsangebote sowie Kommunikationen mit den Nutzern (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern Sie von Facebook als Anbieter der Plattform um eine Einwilligung in eine bestimmte Datenverarbeitung gebeten werden, erfolgt die Verarbeitung insoweit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

In Hinblick auf die Ausübung von Betroffenenrechten sowie Auskunftsanfragen weisen wir darauf hin, dass Sie diese am effektivsten direkt bei Facebook geltend machen können (siehe https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data).

Weitere Informationen zur Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie zu den diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre einschließlich Widerspruchmöglichkeit (Opt-Out) finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook unter https://www.facebook.com/about/privacy/ sowie in den „Informationen zu Seiten-Insights-Daten“ unter https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data

Opt-Out: https://www.facebook.com/settings?tab=ads bzw. http://www.youronlinechoices.com

 

Instagram

Unsere Instagram-Seite wird von Facebook Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, D2 Dublin, Irland, dem Dienstleister für Instagram, betrieben. Wenn Sie unsere Instagram-Seite aufrufen, verarbeitet Instagram Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe deren Datenschutzrichtlinien, die Sie unter https://help.instagram.com/519522125107875 finden.

Wir verwenden die statistischen Informationen (die Besuche auf unserer Website, der Umfang an Interaktionen, Informationen darüber, aus welchen Regionen unsere Besucher kommen) über die Nutzung unserer Instagram-Seite, die Instagram über den Instagram-Dienst „Insights“ in anonymisierter Form zur Verfügung stellt. Rückschlüsse auf einzelne Nutzer und der Zugriff auf individuelle Nutzerprofile durch uns sind nicht möglich.

Wir verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten:

 

  • Ihr Instagram-Benutzername sowie Kommentare auf unserer Instagram-Seite und Nachrichten, die Sie uns über unsere Instagram-Seite senden.
  • Ihre Aktivität auf unserer Instagram-Seite über den Service Instagram Insights, z.B. die Besuche auf unserer Website, die Vielfalt der Beiträge und Informationen darüber, aus welchen Regionen unsere Besucher kommen.
  • Andere Informationen, die notwendig sind, um Anfragen unserer Besucher zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Barrierefreiheit

Diese Website wurde nach den Richtlinien zur Barrierefreiheit für Webinhalte erstellt. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) so weit wie möglich zu erfüllen werden. Dabei richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV der Priorität I. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns über das Kontaktformular bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Systemvoraussetzungen

Diese Seiten sind für eine Auflösung von 1.366×768 Bildpunkten für moderne Browser mit Mozilla oder Webkit-Engine (Chrome, Firefox, Safari) optimiert, andere aktuelle Browser sind nutzbar. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Fehler oder abweichende Darstellungen stoßen, senden Sie uns über das Kontaktformular bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer kurzen Beschreibung der Abweichung.

Schriftgröße verändern

Wenn Sie Probleme mit der Lesbarkeit der Texte haben, weil sie zu klein dargestellt sind, können Sie dies direkt in Ihrer Browseranzeige ändern. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

1. Firefox: Ansicht vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Ansicht verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] Ansicht 100%: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „0“] Alternativ können Sie bei gedrückter [Strg]-Taste das Mausrad drehen oder aus dem Menu „Ansicht / Schriftgrad“ „vergrößern“ bzw. „verkleinern“ wählen.

2. Internet Explorer: Wählen Sie aus dem Menu „Ansicht / Schriftgrad“ die gewünschte Darstellungsgröße. Alternativ können Sie bei gedrückter [Strg]-Taste das Mausrad drehen. Oder Sie navigieren wie folgt mit den Tasten: Ansicht vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Ansicht verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] Ansicht 100%: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „0“]

3. Netscape Navigator: Schriftgrad vergrößern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „+“] Schriftgrad verkleinern: Gleichzeitiges Drücken der Tasten [Strg + „-„] oder wählen Sie aus dem Menu „Ansicht / Textzoom“ die gewünschte Darstellungsgröße.

Navigieren mit der Tastatur über Accesskeys?

Sie können in dieser Site ohne Maus mit Hilfe der Tabulatortaste navigieren. Sie können direkt mit einer Tastatureingabe über sogenannte „Accesskeys“ (dem Menupunkt zugeordneter Buchstabe oder Ziffer) einen Menüpunkt anwählen. Das funktioniert je nach Browser unterschiedlich:

1. Firefox 1.5 und kleiner: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und des Accesskey

2. Firefox 2.0: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und Shift-Taste und des Accesskey

3. Internet Explorer: Gleichzeitiges Drücken der Alt-Taste und des Accesskey, diesen Vorgang anschließend durch Drücken der Enter-Taste abschließen.

Kontrastreiche Darstellung

Sie erhalten im Internet Explorer unter dem Menupunkt Extras > Internet Optionen > Eingabehilfen die Möglichkeit den Kontrast zu erhöhen.

PDF-Dateien Wie ist das mit der Barierrefreiheit?

Es stehen PDF-Dateien auf dieser Website zur Verfügung. Nicht alle der Dateien sind bereits zur Nutzung nach barrierefreien Kriterien erstellt. Zum Öffnen der angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie den PDF-Reader. Dieses Programm können Sie auf folgender Seite kostenlos herunterladen: Adobe Reader herunterladen.

Datenschutzinformationen für Bewerber

Information zum Datenschutz über unsere Verarbeitung von Bewerber-Daten

nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Stand 06.10.2020, Version 1

 

1.    Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle und Kontaktdaten

 

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts:

Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR
Goethestraße 85
10623 Berlin
Deutschland
Tel.: 030 31998510
E-Mail: datenschutz@koop-mammo.de
Website: www.mammo-programm.de

 

Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten:

HEC Harald Eul Consulting GmbH
E-Mail: datenschutz-koopmammo@he-c.de

 

2.    Zwecke und Rechtsgrundlage, auf der wir Ihre Daten verarbeiten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Details im Folgendem. Weitere Einzelheiten oder Ergänzungen zu den Zwecken der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen, Formularen, einer Einwilligungserklärung und anderen Ihnen bereitgestellten Informationen entnehmen.

2.1  Zwecke zur Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung oder als Initiativbewerbung, und in diesem Zusammenhang insbesondere für folgende Zwecke: Prüfung und Beurteilung Ihrer Geeignetheit für die zu besetzende Stelle, Leistungs- und Verhaltensbewertung im gesetzlich zulässigen Umfang, ggf. zur Registrierung und Authentifizierung für die Bewerbung über unsere Website, ggf. zur Erstellung des Arbeitsvertrages, Nachweisbarkeit von Transaktionen, Aufträgen und sonstigen Vereinbarungen sowie zur Qualitätskontrolle durch entsprechende Dokumentation, Maßnahmen zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten, statistische Auswertungen zur Unternehmenssteuerung, Reise- und Veranstaltungsmanagement, Reisebuchung und Reisekostenabrechnung, Berechtigungs- und Ausweisverwaltung, Kostenerfassung und Controlling, Berichtswesen, interne und externe Kommunikation, Abrechnung und steuerliche Bewertung betrieblicher Leistungen (z.B. Kantinenessen), Abrechnung über Firmen-Kreditkarte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, vertragsbezogene Kommunikation (einschließlich Terminvereinbarungen) mit Ihnen, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten; Gewährleistung der IT-Sicherheit (u. a. System- bzw. Plausibilitätstests) und der allgemeinen Sicherheit, u. a. Gebäude- und Anlagensicherheit, Sicherstellung und Wahrnehmung des Hausrechts durch entsprechende Maßnahmen wie auch ggf. durch Videoüberwachungen zum Schutz von Dritten und unseren Mitarbeitern sowie zur Verhinderung von und zur Sicherung von Beweismitteln bei Straftaten; Gewährleistung der Integrität, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; Authentizität und Verfügbarkeit der Daten, Kontrolle durch Aufsichtsgremien oder Kontrollinstanzen (z. B. Revision).

2.2  Zwecke im Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Über die eigentliche Erfüllung des (Vor-) Vertrages hinaus verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls, wenn es erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren. Verarbeitungen Ihrer Daten finden nur dann und insoweit statt, als keine überwiegenden Interessen Ihrerseits gegen eine entsprechende Verarbeitung sprechen, wie insbesondere für folgende Zwecke: Maßnahmen zur Weiterentwicklung von bestehender Systeme, Prozesse und Dienstleistungen; Abgleiche mit europäischen und internationalen Antiterrorlisten soweit über die gesetzlichen Verpflichtungen hainausgehend; Anreicherung unserer Daten, u.a. durch Nutzung oder der Recherche öffentlich zugänglicher Daten soweit erforderlich; Benchmarking; Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. durch Zutrittskontrollen und Videoüberwachung), soweit über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinausgehend; interne und externe Untersuchungen, Sicherheitsüberprüfungen;

2.3  Zwecke im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann für bestimmte Zwecke (z. B. die Einholung von Referenzen bei früheren Arbeitgebern oder die Nutzung Ihrer Daten für spätere Vakanzen) auch aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgen. In der Regel können Sie diese jederzeit widerrufen. Über die Zwecke und über die Konsequenzen eines Widerrufs oder der Verweigerung einer Einwilligung werden Sie gesondert im entsprechenden Text der Einwilligung informiert.

Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.

2.4  Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)

Wie jeder, der sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligt, unterliegen auch wir einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen (z. B. Handels- und Steuergesetze, Sozialgesetzbücher, Strahlenschutzgesetz), aber auch ggf. aufsichtsrechtliche oder andere behördliche Vorgaben (z.B. Berufsgenossenschaft). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören ggf. die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention (z.B. Abgleiche mit europäischen und internationalen Antiterrorlisten), das betriebliche Gesundheitsmanagement, die Gewährleistung der Arbeitssicherheit, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Archivierung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie für Zwecke der Prüfung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuer- und andere Behörden. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.

 

3.    Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir die Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten, und deren Herkunft

Soweit dies für die Vertragsbeziehung mit Ihnen und die von Ihnen ausgesprochene Bewerbung erforderlich ist, verarbeiten wir ggf. von anderen Stellen oder von sonstigen Dritten zulässigerweise erhaltene Daten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie z.B. Handels- und Vereinsregister, Melderegister, Presse, Internet und andere Medien) zulässigerweise gewonnen, erhalten oder erworben haben, soweit dies erforderlich ist und wir nach den gesetzlichen Vorschriften diese Daten verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Datenkategorien können insbesondere ggf. sein:

  • Adress- und Kontaktdaten (Melde- und vergleichbare Daten, wie z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • Informationen über Sie im Internet oder in sozialen Netzwerken

 

4.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten

Innerhalb unseres Hauses erhalten diejenigen internen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten (wie Führungskräfte und Fachverantwortliche, die einen neuen Mitarbeiter suchen oder an der Entscheidung über die Stellenbesetzung mitwirken, Buchhaltung, Betriebsarzt, Arbeitssicherheit, ggf. Mitarbeitervertretung usw.) oder im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an externe Stellen erfolgt ausschließlich

  • zu Zwecken, bei denen wir zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet (z.B. Finanzbehörden) oder berechtigt sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Ziffer 2.4);
  • soweit externe Dienstleistungsunternehmen Daten in unserem Auftrag als Auftragsverarbeiter oder Funktionsübernehmer verarbeiten (z.B. Kreditinstitute, externe Rechenzentren, Reisebüro/Travel-Management, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung, Kurierdienste, Post, Logistik);
  • aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten für im Rahmen der unter Ziffer 2.2 genannten Zwecke (z.B. an Behörden, Auskunfteien, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, Muttergesellschaften, deren Gremien und Kontrollinstanzen);
  • wenn Sie uns eine Einwilligung zur Übermittlung an Dritte gegeben haben.

Wir werden Ihre Daten darüber hinaus nicht an Dritte weitergeben, sofern wir Sie darüber nicht gesondert informieren. Soweit wir Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung beauftragen, unterliegen Ihre Daten dort den von uns vorgegebenen Sicherheitsstandards, um ihre Daten angemessen zu schützen. In den übrigen Fällen dürfen die Empfänger die Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie ihnen übermittelt wurden.

 

5.    Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten im Grundsatz für die Dauer Ihrer Bewerbung. Das schließt auch die Anbahnung eines Vertrages mit ein (vorvertraglichen Rechtsverhältnis).

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre über das Ende der Vertragsbeziehung oder des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus. Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei Nicht-Einstellung spätestens nach Ablauf von sechs Monaten vernichtet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Elektronische Daten werden nach sechs Monaten entsprechend gelöscht. Sollten wir Ihre Daten für spätere Vakanzen länger speichern wollen oder Sie Ihre Daten in einen Bewerberpool eingestellt haben, werden die Daten zu späteren Zeitpunkten gelöscht; Einzelheiten dazu werden Ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Prozess mitgeteilt.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten und Rechte nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zur Erfüllung der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Zwecke aus einem überwiegenden berechtigten Interesse unseres Hauses erforderlich. Ein solches überwiegendes berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen können wir auch nach Beendigung unserer Vertragsbeziehung für eine mit den Zwecken vereinbarte Dauer Ihre Daten speichern und ggf. in beschränktem Umfang nutzen. Grundsätzlich tritt in diesen Fällen an die Stelle einer Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung. Mit anderen Worten, die Daten werden gegen die sonst übliche Nutzung durch entsprechende Maßnahmen gesperrt.

 

6.    Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland oder durch eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EU/EWR (sogenannte Drittländer) erfolgt dann, wenn es zur Ausführung einer vertraglichen Verpflichtung Ihnen gegenüber erforderlich sein sollte (z. B. Bewerbung für eine Stelle im Ausland), oder es im Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder einem Dritten liegt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

Dabei kann die Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland auch im Zusammenhang mit der Einschaltung von Dienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung erfolgen. Soweit für das betreffende Land kein Beschluss der EU-Kommission über ein dort vorliegendes angemessenes Datenschutzniveau vorliegen sollte, gewährleisten wir nach den EU-Datenschutzvorgaben durch entsprechende Verträge, dass ihre Rechte und Freiheiten angemessen geschützt und garantiert werden. Informationen zu den geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie und wo eine Kopie von diesen zu erhalten ist, können auf Anfrage beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder der für Sie zuständigen Personalabteilung angefordert werden.

 

7.    Ihre Datenschutzrechte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie uns gegenüber Ihre Datenschutzrechte geltend machen.

  • So haben Sie das Recht, von uns Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten nach den Regeln von Art. 15 DSGVO (ggf. mit Einschränkungen nach § 34 BDSG) zu erhalten.
  • Auf Ihren Antrag hin werden wir die über Sie gespeicherten Daten nach Art. 16 DSGVO berichtigen, wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind.
  • Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Daten nach den Grundsätzen von Art. 17 DSGVO löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Einschränkungen nach § 35 BDSG) oder ein überwiegendes Interesse unsererseits (z. B. zur Verteidigung unserer Rechte und Ansprüche) dem nicht entgegenstehen.
  • Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken.
  • Auch haben Sie das Recht, Ihre Daten unter den Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder sie einem Dritten zu übermitteln.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

Ihre Anträge über die Ausübung ihrer Rechte sollten nach Möglichkeit schriftlich an die oben angegebene Anschrift oder direkt an unseren Datenschutzbeauftragten adressiert werden.

 

8.    Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Ferner können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen, aufgrund dessen wir die Verarbeitung Ihrer Daten beenden müssen. Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände Ihrer persönlichen Situation, wobei Rechte unseres Hauses (z.B. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) Ihrem Widerspruchsrecht ggf. entgegenstehen können.

 

9.    Umfang Ihrer Pflichten, uns Ihre Daten bereitzustellen

Sie brauchen nur diejenigen Daten bereitzustellen, die für die Bearbeitung ihrer Bewerbung oder für ein vorvertragliches Verhältnis mit uns erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Bewerbungs- und Auswahlprozess weiter auszuführen. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie über die Freiwilligkeit der Angaben gesondert informiert.

 

10. Bestehen einer automatischen Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)

Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO ein. Sofern wir ein solches Verfahren zukünftig in Einzelfällen doch einsetzen sollten, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Zuletzt geändert: 24.05.2018

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